Auktionskosten-Rechner
Das Gebot auf der Auktionsseite ist nie der Endpreis. Zum Zuschlag kommen fast immer das Käuferaufgeld, die Umsatzsteuer und die Kosten für Abholung oder Transport. Der Rechner zeigt Ihnen den tatsächlichen Preis – oder rechnet von Ihrem Budget auf das höchste sinnvolle Gebot zurück.
| Zuschlag | 1.000,00 € |
| Käuferaufgeld (18 %) | 180,00 € |
| Umsatzsteuer | 236,00 € |
| Gesamtkosten | 1.416,00 € |
Aufschlag auf den Zuschlag: 42 %. Vereinfachte Rechnung; beim Transport ist keine Vorsteuer berücksichtigt. Verbindlich sind die Bedingungen und die Rechnung des Auktionshauses.
So setzt sich der Endpreis zusammen
Bei den meisten Industrie- und Insolvenzauktionen gilt folgende Rechnung:
Endpreis = (Zuschlag + Aufgeld) × (1 + Umsatzsteuersatz) + Transport
Ein Beispiel mit 18 % Aufgeld und 19 % Umsatzsteuer: Aus 1.000 € Zuschlag werden 1.180 € netto und 1.404,20 € brutto. Der Aufschlag auf das sichtbare Gebot beträgt also gut 40 %. Bei österreichischen Auktionshäusern mit 20 % Umsatzsteuer liegt er noch etwas höher. Für Unternehmen, die die Vorsteuer abziehen können, ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten – für Privatpersonen nicht.
Die Konditionen der einzelnen Häuser finden Sie in unserer Übersicht der Auktionshäuser. Einige Beispiele (Stand September 2026, laut Bedingungen der Häuser):
- Aurena: Üblicherweise 18 % Auktionsgebühr zzgl. 20 % Umsatzsteuer; bei differenzbesteuerten Posten 22 % Auktionsgebühr.
- Industrierat West: 18 % vom Nettopreis; Umsatzsteuer auf Zuschlag inklusive Aufgeld.
- HT Hanseatische Industrie-Consult: Wird je Auktion gesondert festgelegt; Umsatzsteuer auf Zuschlag und Aufgeld.
- I.P.G. Versteigerungen: 18 % Versteigerungsgebühr zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Industrie-Auktionshaus Bickel: 18 % auf den Zuschlagspreis (sofern im Katalog nicht anders angegeben); Umsatzsteuer auf Zuschlag und Aufgeld, bei entsprechend gekennzeichneten Posten nur auf das Aufgeld.
- IndustrieWert: 18 % auf den Zuschlag zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Mehr zu Nebenkosten und typischen Kostenfallen lesen Sie im Ratgeber Aufgeld, Umsatzsteuer und Nebenkosten bei Auktionen.
Häufige Fragen
Warum fällt Umsatzsteuer auch auf das Aufgeld an?
Das Aufgeld ist das Entgelt für die Leistung des Auktionshauses und damit umsatzsteuerpflichtig. Bei regelbesteuerten Losen wird die Umsatzsteuer daher auf Zuschlag und Aufgeld berechnet.
Wann fällt Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld an?
Zum Beispiel, wenn der Einlieferer selbst keine Umsatzsteuer ausweisen muss – etwa bei Privatinsolvenzen – oder bei differenzbesteuerten Gebrauchtwaren. Die Auktionshäuser kennzeichnen solche Lose in der Regel gesondert.
Was ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung?
Kauft ein Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. bei einem Auktionshaus in einem anderen EU-Land und gelangt die Ware nachweislich in das eigene Land, kann die Lieferung steuerfrei sein. Der Käufer versteuert den Erwerb dann im eigenen Land. Das Auktionshaus verlangt dafür meist Nachweise, oft zunächst eine Kaution in Höhe der Umsatzsteuer.
Wie hoch sollte ich bieten?
Legen Sie Ihr Gesamtbudget fest, inklusive Transport, und rechnen Sie mit dem Modus „Maximalgebot aus Budget“ zurück. Bieten Sie nicht über diesen Wert – in der Schlussphase einer Auktion ist die Versuchung groß.
Keine Steuerberatung. Die Berechnung ist eine Orientierung; verbindlich sind die Versteigerungsbedingungen und die Rechnung des Auktionshauses.
