Wo es echte Schnäppchen gibt, sind Betrüger nicht weit. Polizei und Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor einer Masche, die gezielt Interessenten für Insolvenzware anspricht: gefälschte Websites und E-Mails angeblicher Insolvenzkanzleien oder Auktionshäuser, die Maschinen, Werkzeug oder Fahrzeuge zu Tiefstpreisen gegen Vorkasse anbieten. Die Ware existiert nicht, das Geld ist weg. Weil DACH-Auktionen.com genau diese Art von Angeboten bündelt, ist uns das Thema besonders wichtig.
1. So funktioniert die Masche
Die Täter kopieren Namen, Adressen, Fotos und teilweise sogar Zulassungsnummern echter Anwaltskanzleien und Insolvenzverwalter. Sie bauen professionell wirkende Websites mit Katalogen, verschicken E-Mails mit angeblichen Restposten aus einer Insolvenzmasse und legen gefälschte Gerichtsbeschlüsse oder Insolvenzdokumente bei. So warnten zuletzt unter anderem die Verbraucherzentrale Hessen (Juli 2026), das Polizeipräsidium Stuttgart (Februar 2026) und die Polizeidirektion Görlitz (August 2026). Im von der Verbraucherzentrale geschilderten Fall verlor ein Handwerker 2.000 €.
2. Die typischen Warnsignale
- Nur Vorkasse per Überweisung: Keine andere Zahlungsart, oft mit Zeitdruck („Angebot nur noch heute“).
- Unrealistisch niedrige Festpreise: Echte Insolvenzware wird meist versteigert – feste Preise weit unter Marktwert sind ein Alarmsignal.
- Abweichende Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung passen nicht zur echten Kanzlei bzw. zum echten Auktionshaus.
- Kein Bieten, keine Besichtigung: Seriöse Industrieauktionen bieten fast immer Besichtigungstermine an.
- Forderung nach Ausweiskopien vor dem Kauf – diese werden teils für weiteren Betrug missbraucht.
- Angebote per unaufgeforderter E-Mail mit „exklusivem“ Zugang zu Restposten.
3. So prüfen Sie einen Anbieter in fünf Minuten
- Insolvenzverfahren prüfen: Jedes Insolvenzverfahren läuft über ein Amtsgericht und wird auf insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Existiert das genannte Verfahren mit dem genannten Verwalter nicht, ist das Angebot nicht echt.
- Kanzlei gegenprüfen: Im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis finden Sie die offiziellen Kontaktdaten. Rufen Sie dort an – nicht unter der Nummer aus der E-Mail.
- Versteigerer prüfen: Öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer stehen im IHK-Sachverständigenverzeichnis.
- Website testen: Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale bewertet Shops und Plattformen nach Warnhinweisen.
- Domain vergleichen: Achten Sie auf leicht abgewandelte Domains echter Anbieter (zusätzliche Bindestriche, andere Endung).
4. Wenn es schon passiert ist
- Sofort die Bank informieren. Eine ausgeführte Überweisung lässt sich laut Verbraucherzentrale in der Regel nicht mehr zurückholen, bei Echtzeitüberweisungen erst recht nicht – ein schneller Versuch lohnt sich trotzdem.
- Anzeige erstatten, zum Beispiel über die Onlinewache der Polizei.
- Alles dokumentieren: E-Mails, Screenshots der Website, Kontoverbindung, Rechnungen.
- Kontakt abbrechen und keine weiteren Dokumente herausgeben.
Fazit: Echte Insolvenzware wird über nachprüfbare Verfahren und bekannte Auktionshäuser verkauft. Wer das Verfahren auf insolvenzbekanntmachungen.de prüft und niemals unter Druck an unbekannte Empfänger überweist, ist gegen die gängigen Maschen gut geschützt.
