Bei den meisten Insolvenz- und Industrieauktionen gibt es keinen Versand. Die Ware steht noch im Betrieb des insolventen Unternehmens und muss an festen Terminen abgeholt werden. Ob sich ein Kauf lohnt, entscheidet sich deshalb oft nicht beim Bieten, sondern bei der Logistik. In unserem Datenbestand ist ein großer Teil der Lose ausdrücklich nur zur Selbstabholung angeboten.
1. Abholtermine vor dem Bieten prüfen
Die Abholtermine stehen in der Auktionsbeschreibung. Häufig sind es nur ein oder zwei Tage kurz nach Auktionsende, weil die Räume geräumt werden müssen. Wer diese Termine nicht wahrnehmen kann, sollte nicht bieten – oder vorher klären, ob eine Spedition mit Vollmacht abholen darf. Verpasste Termine können Lagergebühren oder kostenpflichtige Sondertermine auslösen.
2. Was „ab Standort, nicht demontiert“ bedeutet
Viele Versteigerungsbedingungen enthalten sinngemäß die Formulierung, dass Preise „ab Standort bzw. Fundament, nicht demontiert und unverladen“ gelten. Das heißt: Sie sind selbst dafür verantwortlich,
- die Maschine vom Strom, von Druckluft, Wasser oder Kühlmittel zu trennen,
- Befestigungen und Fundamentanker zu lösen,
- das Los aus dem Gebäude zu bringen und zu verladen.
Elektrische Anschlüsse dürfen nur von einer Elektrofachkraft abgeklemmt werden. Bei großen Maschinen ist ein spezialisierter Maschinentransporteur (Rigger) üblich, der Hubgeräte, Panzerrollen und Kran mitbringt. Holen Sie das Angebot vor dem Gebot ein.
3. Das richtige Transportmittel
| Ware | Typischer Transport |
|---|---|
| Werkzeug, IT, Kleinteile | PKW oder Transporter, ggf. Kisten und Polstermaterial mitbringen |
| Büromöbel, Regale | Transporter mit Hebebühne, mehrere Helfer, Werkzeug für die Demontage |
| Stapler, Kleinmaschinen | Tieflader oder LKW mit Ladekran; Rampe oder Stapler vor Ort klären |
| Werkzeugmaschinen, Anlagen | Maschinentransporteur mit Hebetechnik, ggf. Schwertransport |
| Nicht zugelassene Fahrzeuge | Kurzzeitkennzeichen (setzt meist gültige HU voraus) oder Autotransporter |
4. Vor Ort: Was Sie mitbringen sollten
- Rechnung bzw. Zahlungsnachweis und Ausweis, bei Abholung durch Dritte eine Vollmacht
- Werkzeug (Akkuschrauber, Schlüsselsatz, Cuttermesser), Spanngurte, Decken, Folie
- Handschuhe und Sicherheitsschuhe – in Werkhallen oft Pflicht
- Für EU-Käufer ohne Umsatzsteuer: die vom Auktionshaus verlangten Nachweise für die innergemeinschaftliche Lieferung
5. Gefahrübergang und Haftung
Ab dem Zuschlag bzw. ab Übergabe trägt in der Regel der Käufer das Risiko für die Ware. Beschädigungen beim Abbau oder beim Transport gehen meist zu Ihren Lasten. Auch Schäden, die Sie oder Ihre Helfer beim Abbau am Gebäude oder an fremden Losen verursachen, können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Eine Haftpflichtversicherung, die solche Tätigkeiten abdeckt, ist sinnvoll.
Fazit: Die Logistik ist bei Industrieauktionen kein Nebenthema. Planen Sie Abholung und Transport vor dem Gebot und rechnen Sie die Kosten in Ihr Maximalgebot ein – mit dem Kostenrechner geht das in wenigen Sekunden.
